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   BVerwG, 15.12.1981 - VI C 31.77   

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BVerwG, 15.12.1981 - VI C 31.77 (https://dejure.org/1981,3266)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1981 - VI C 31.77 (https://dejure.org/1981,3266)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - VI C 31.77 (https://dejure.org/1981,3266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter - Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - Nichtberufsmäßiger Wehrdienst - Tätigkeit - Dienstvertrag - Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65

    Entlassung eines Beamten mangels seiner Wiederverwendung und Erfüllung der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Beurteilung der Frage, ob sich eine militärische Dienstleistung als Wehrdienst im Sinne der §§ 113 Abs. 1 Nr. 1, 114 Satz 1 Nr. 1 BBG a.F. darstellt, nicht auf die Art der Tätigkeit, sondern allein darauf an, ob sie im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet worden ist (vgl. Urteile vom 22. Februar 1962 - BVerwG 2 C 21.60 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [RiA 1976, 197]).

    In dem Urteil vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - ist hierzu folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Der Gleichheitssatz ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Regelung nicht finden läßt, kurzum, wenn sie willkürlich ist (BVerfGE 1, 14 [25]; 36, 174 [187]; 39, 156 [162]).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Der Gleichheitssatz ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Regelung nicht finden läßt, kurzum, wenn sie willkürlich ist (BVerfGE 1, 14 [25]; 36, 174 [187]; 39, 156 [162]).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Der Gleichheitssatz ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Regelung nicht finden läßt, kurzum, wenn sie willkürlich ist (BVerfGE 1, 14 [25]; 36, 174 [187]; 39, 156 [162]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Der Ermessensspielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, anders ausgedrückt: wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. u.a. BVerfGE 9, 334 [377]; BVerwGE 45, 340 [349]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72

    Ansprüche eines in den USA lebenden Ruhestandsbeamten mit US-Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Der Ermessensspielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, anders ausgedrückt: wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. u.a. BVerfGE 9, 334 [377]; BVerwGE 45, 340 [349]).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Die Anrechnungsvorschrift des § 115 Abs. 1 BBG a.F. beruht auf der Erwägung, daß die im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübte, zur Berufung in das Beamtenverhältnis führende Tätigkeit in aller Regel Leistungen umfaßt, die dem Beamtendienst gleichzuachten sind oder jedenfalls nahekommen und dazu geführt haben, daß der Betroffene für den Beamtendienst Erfahrungen sammelte (vgl. Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34]).
  • BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64

    Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Dieser Erwägung entspricht das der Regelung des § 115 Abs. 1 Satz 1 BBG a.F. zu entnehmende Erfordernis des inneren - zeitlichen und funktionellen - Zusammenhangs der Vordienstzeit, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, mit der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ( vgl. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - [Buchholz a.a.O. Nr. 10], vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24] und vom 8. April 1976 - BVerwG 2 C 26.72 -).
  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 14.80
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Hiernach hat der Kläger, wie das Oberverwaltungsgericht in Anwendung des früheren irrevisiblen Wehrrechts (vgl. u.a. Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG 2 C 142.60 -, vom 14. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 57.61 -, vom 17. März 1965 - BVerwG 6 C 114.62 - und vom 13. März 1981 - BVerwG 6 C 21.79 - Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 12.78 - und vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 14.80 -) dargelegt hat, als Militärverwaltungsbeamter keinen Wehrdienst im Sinne des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (RGBl. I S. 609) - WG - geleistet.
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Beurteilung der Frage, ob sich eine militärische Dienstleistung als Wehrdienst im Sinne der §§ 113 Abs. 1 Nr. 1, 114 Satz 1 Nr. 1 BBG a.F. darstellt, nicht auf die Art der Tätigkeit, sondern allein darauf an, ob sie im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet worden ist (vgl. Urteile vom 22. Februar 1962 - BVerwG 2 C 21.60 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [RiA 1976, 197]).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 26.72

    Begriff des nicht berufsmäßigen Wehrdienstes - Gewährung von Versorgungsbezügen -

  • BVerwG, 17.03.1965 - VI C 114.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 12.78

    Revisibilität des früheren Wehrrechts - Begriff des aktiven Wehrdienstes -

  • BVerwG, 13.03.1981 - 6 C 21.79

    Grundlage der Sozialversicherungsrechtlichen Nachversicherung

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 142.60

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen nach § 64 des Gesetzes zur Regelung der

  • BVerwG, 16.05.1961 - II C 192.58
  • BVerwG, 10.09.1959 - II C 341.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1962 - II C 21.60

    Beschwerde gegen eine Festsetzung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur

  • BVerwG, 14.10.1963 - VI C 57.61

    Irrevisiblität früheren Wehrrechts - Möglichkeit der Entlassung von

  • BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    vgl. - jeweils zu inhaltlich entsprechenden Vorgängernormen bzw. Vorgängerfassungen des § 10 Satz 1 BeamtVG - BVerwG, Urteile vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, ZBR 1971, 347 ff. (348), und vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21, sowie OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 37, m. w. N.; aus der Literatur etwa Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 10 Rn. 2, und Weinbrenner, in: Steg-müller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: September 2017, BeamtVG § 10 Rn. 1.

    BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21 (für einen Fall, in dem der dortige Kläger während der streitigen Zeit Kriegsdienst als Militärverwaltungsbeamter geleistet hatte, sein Angestelltenverhältnis zum Landesernährungsamt wegen des Kriegsdienstes ruhte und er folglich schon nicht verpflichtet war, die Dienstleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von

    Das Merkmal der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 NBeamtVG setzt voraus, dass der spätere Beamte in dem maßgeblichen Zeitraum seinen Dienst in Erfüllung des mit dem Dienstherrn abgeschlossenen Arbeitsvertrages geleistet hat (wie BVerwG, Urteil vom 15.12.1981,BVerwG 6 C 31.77, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 15.12.1981 - BVerwG 6 C 31.77 -) setze das Merkmal einer "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" voraus, dass der spätere Beamte aufgrund des Arbeitsvertrages tatsächlich Dienst geleistet habe, denn nur dann könne er während der Beschäftigungszeit Fähigkeiten und Erfahrungen erworben haben, welche Grund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis gewesen seien.

    Das Verwaltungsgericht hat die Auslegung des Merkmals der "Tätigkeit" im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 NBeamtVG zu Recht anhand des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils vom 15. Dezember 1981 (- BVerwG 6 C 31.77 -, juris) vorgenommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2740/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    vgl. - jeweils zu inhaltlich entsprechenden Vorgängernormen bzw. Vorgängerfassungen des § 10 Satz 1 BeamtVG - BVerwG, Urteile vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, ZBR 1971, 347 ff. (348), und vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21, sowie OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 37, m. w. N.; aus der Literatur etwa Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 10 Rn. 2, und Weinbrenner, in: Steg-müller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: September 2017, BeamtVG § 10 Rn. 1.

    BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21 (für einen Fall, in dem der dortige Kläger während der streitigen Zeit Kriegsdienst als Militärverwaltungsbeamter geleistet hatte, sein Angestelltenverhältnis zum Landesernährungsamt wegen des Kriegsdienstes ruhte und er folglich schon nicht verpflichtet war, die Dienstleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen).

  • BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18

    Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der

    Auch soweit der Kläger die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 - 6 C 31.77 - (Buchholz 232 § 114 BBG Nr. 7) anführt, fehlt es an der Darlegung einer Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.
  • VG Hannover, 15.11.2012 - 2 A 670/11

    Aufbaustudium; Ausbildung; Beurlaubung; Bezüge; Fortzahlung; ruhegehaltfähige

    Das Merkmal der "Tätigkeit" im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn setzt voraus, dass der spätere Beamte in dem maßgebenden Zeitraum aufgrund des mit dem Dienstherrn abgeschlossenen Dienst- oder Arbeitsvertrages tatsächlich Dienst geleistet hat (BVerwG, Urt. v. 15.12.1981, VI C 31.77, ZBR 1982, 154ff., 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 01.09.1982 - 2 B 157.82

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Hiernach ist für die Zuordnung zum Begriff des Wehrdienstes das Rechtsverhältnis maßgebend, in dem der Betroffene verwendet worden ist, und nicht die Art der Tätigkeit, auch wenn sie im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und wenn es sich um militärischen Dienst (getarnten Wehrdienst, Waffendienst) handelte (vgl. u.a. Urteile vom 8. April 1976 - BVerwG 2 C 26.72 - [Buchholz 232 § 114 BBG Nr. 5], vom 1. Februar 1979 - BVerwG 2 C 12.75 - [Buchholz 237.6 § 132 LBG Niedersachsen Nr. 1] und vom 15. Dezember 1981 - BVerwG 6 C 31.77 - [ZBR 1982 S. 154] sowie Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 3.78 - [Buchholz 232 § 114 BBC Nr. 6]).
  • VG Berlin, 27.06.2022 - 5 K 198.19

    Beamtenversorgung: Dienstzeiterhöhung wegen Einsatz in einem Land mit

    Die Klägerin hat ihre Tätigkeit als angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst vor der Berufung in das Beamtenverhältnis unterbrochen, indem sie sich auf ihren Antrag unter Wegfall der Vergütung vom 1. September 1991 bis zum 26. Februar 1992 hat beurlauben lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - VI C 31.77 -, juris Rn. 21, das eine Unterbrechung für den Fall angenommen hat, dass ein Arbeitnehmer während eines an sich bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Wehrdienst einberufen wurde).
  • VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.385

    Keine Berücksichtigung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker als ruhegehaltsfähige

    Der Regelung des § 10 Satz 1 BeamtVG liegt der Gedanke zugrunde, dass Tätigkeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, die zur Berufung in das Beamtenverhältnis führen, in der Regel den Aufgaben und Tätigkeiten der Beamten nahe kommen und von daher geeignet sind, dem künftigen Beamten solche beruflichen Erfahrungen zu vermitteln, die für seinen Beamtendienst von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, U.v. 15.6.1971 - 2 C 44.69 - ZBR 1971, 347ff. und v. 15.12.1981 - 6 C 31.77 - juris, Rn. 21; OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 88/08 - juris Rn. 37 m.w.N.).
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